Zurück

Clan anschauen


Clan-Name

Blubberblasen


Beschreibung

 user posted image





Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetz zur Führung und zum Schutz der freiberuflichen Teilnahme am naturbewussten
und gesellschaftsfreudigen Blubberblasen Clan (BB)


§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Blubberblasen Clanmitglieder.
(2) Clanmitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind Mitglieder des Clans sowie der Clanleader und Co-Leader.

§ 2 Grundrechte der Mitglieder
(1) Die Würde des Freewar-Spielers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Clanmitglieder.
(2) Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden.
(3) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(4) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten.
(5) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Clans.
(6) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit der Weltanschauung sind unverletzlich.
(7) Blubberblasen bezahlen 7 % Steuern (Clan-Abgabe).

§ 3 Leitprinzipien und Demokratisches Prinzip des Clans
(1) Blubberblasen ist ein demokratischer und sozialer Clan.
(2) Alle Clangewalt geht von der Leaderschaft aus. Diese bezieht die Mitglieder in Ihre Entscheidungen ein.

§ 4 Mitgliederaufnahme
(1) Für die Clanaufnahme gibt es keine Begrenzungen. Egal ob Neuling oder alter Hase.
(2) Neue Mitglieder darf jedes Clanmitglied aufnehmen.


§ 5 Vermessungen
(1) Es sind regelmäßige Clanvermessungen durchzuführen.
(2) Vermessungen dürfen auch ohne Leaderschaft durchgeführt werden.
(3) Hektik und Chaos sind während der Vermessung vorzubeugen.
(4) Ein Rücktritt vom Vertrag ist unzulässig.

§ 6 Rechtswidrige Handlung
(1) Das Verbreiten kritischer oder gar verachtender Äußerungen über andere Spieler im Schreichatt ist rechtswidrig, somit tritt § 8 Abs.1 in Kraft.

§ 7 Begriffsbestimmungen/Leaderschaft
(1) Leaderschaft stellt den Clanleader, Co-Leader dar.
(2) Die Leaderschaft genießt völlige Immunität und ist befugt sämtliche, den Clan betreffenden, Entscheidungen zu treffen.

§ 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
(1) Humor und Spaß am Spiel sind zu wahren.
(2) Allgegenwärtig gilt: Entscheidungen der Leaderschaft sind unverzüglich Folge zu leisten.






Eigenschaften des Clans

Gesamte Mitgliederplätze: 30

Anzahl Clan-Schließfächer: 7

Clan-Notruf: alle 29 Minuten

Maximale Clan-Abgabe: 7%

Clan-Training: 100 Erfahrungspunkte

Clan-Kontolimit: 300.000 Goldmünzen

Vermessung: alle 5 Stunden 50 Minuten

Clan-Magie: Zauber der Stufe 0 einsetzbar

Clan-Turmmanipulation: erhöhte Chance von 0%

Clan-Turmerweiterung: 0 Effekte versiegelbar


Mitglieder

1


Gesamt-XP des Clans

144.011 Erfahrungspunkte (Rang)


Clan-Leader

Clan-Leader: Pythagoras


Namen der Mitglieder

Pythagoras


Weiter