wtf der S-Mod lügt, denn Stadtwache betrügt und es wird Adminwillkür verübt
Neo Ackermann - 2026-02-05 15:18:31
in den letzten monaten wurde das von spielern wie book of ra, schlawako,
stadtwache, glücksbringer , reficul, irgendein schaf, ziggy stardust und seltener noch 1-2 spieler, deren namen ich mir jetzt nicht gemerkt habe.
die ersten drei sind weltbekannte betrüger , bei denen das als bestätigt gilt. die anderen haben bislang nichts mit betrug am hut gehabt. da war das einfach nur rufschädigung und hetze. das wurde ebenfalls von admins bestätigt, die die logs einsehen können.
Als ich ihn darauf hinwies, dass laut seinem einem Clan-Profil, wo er der Clan-Leader ist, "Glücksbringer" ein Betrüger ist, hat er gemeint, dass es da einen Namensdreher gab mit Glücksbringer und Stadtwache.
Laut dem 6. Banngrund (
https://forum.freewar.de/viewtopic.php?f=8&t=20238 ) wird alles als Sponsorbetrug gezählt, was dazu führt, dass jemand seine Sponsorgutscheine verliert und im Endeffekt nicht sein Gold erhalten hat (bzw. ihm das Gold mit einer Täuschung sofort wieder abgenommen wurde.
Dazu zählt auch Sponsis aus der Maha kaufen mit dem Ziel, denjenigen sofort zu killen, ohne dass dieser eine Chance hat, das Gold wegzubringen ).
Also wenn es als "Sponsibetrug" zählt, Sponsis aus der Maha zu kaufen mit dem Ziel, denjenigen sofort zu killen, ohne dass dieser eine Chance hat, das Gold wegzubringen, dann würde ich behaupten, dass das bei jedem anderem Item auch als Betrug zählen könnte, oder das ziemlich willkürlich ist.
Stadtwache kaufte getarnt 11 Goldfäden, als er sich mit Erfahrungskristall in meinen XP-Bereich gedrückt und mich dann getarnt angriff um 45k abzukassieren und da würde ich von Betrug sprechen, wenn das nicht dazu führen würde, dass man wegen Hetze gebannt wird, nur weil man die Wahrheit ausspricht.
Das wurde übrigens als "Erklärung zur neuen Regel" geliefert, wobei die neue Regel von Nyrea stammt und lautet "Öffentliche Hetze kann nun in Welt 1 moderiert werden. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir euch hier darüber informieren." und da von Neo zu geschrieben wurde, dass das "absichtlich" so formuliert wurde.
Wenn das bei Sponsis als Betrug zählt und bei anderen Items nicht, wäre das "Willkür" zu entscheiden, was als Betrug zählt und was nicht. Dadurch sind Behauptungen, wie das das "einfach nur (Verleumdungen/)Hetze/Rufschädigung" sei, irgendwie erstmal nur Behauptungen, die selbst als Hetze/Rufschädigung/Verleumdung betrachtet werden könnten, was ja von den Admins bestätigt werden könnte, welche die Logs einsehen können und sehen könnten, wie Stadtwache mit den Goldfäden diese Nummer abgezogen hat. (die Nachrichten dazu sind bei mir im Archiv gespeichert, wodurch man vermutlich den genauen Zeitstempel hätte)
Es sei denn, dass da der Spieler Stadtwache von den Admins geschützt wird, indem etwas Gegenteiliges behauptet wird.
Verdacht auf Korruption/Betrug
Das ist alles rein spekulativ/hypothetisch/theoretisch, also nur ein "Verdacht" und ich möchte damit niemandem etwas unterstellen.
Meiner Einschätzung nach ist die Menge an Sponsorgutscheinen die in Freewar "verbraucht" wird sehr stark davon abhängig, wie viele Spieler aktiv bereit und in der Lage dazu sind, sich Sponsorgutscheine leisten zu können.
Es gibt da vermutlich jede Menge Faktoren, aber zum Beispiel gibt es auch Angebot und Nachfrage von Sponsorgutscheinen, welche beide vom Gold-Preis der Sponsorgutscheine abhängen, weil je günstiger sie in Gold sind, desto eher würde man sich einen leisten können, wodurch mehr verkauft werden würden, aber je mehr sie in Gold Wert sind, desto eher würde man sich für 10€ einen kaufen um ihn für Gold verkaufen zu können, also weil sich das halt dann auch eher rentieren würde.
Nicht jeder denkt so, aber ich würde halt schätzen, dass viele eher bereit wären, echtes Geld für Sponsis auszugeben, wenn man da viel Gold für bekommt, als wenn man da wenig Gold für bekommt.
Wenn es aber "zu viele Anbieter" gibt, dann drückt das die Preise, wodurch man das halt aus wirtschaftlicher Sicht auch nochmal ganz anders betrachten könnte.
Wenn man sich zum Beispiel fragt, wie man den "Gewinn/Etrag/Umsatz" steigern könnte, dann kann zwar immer wieder neue Items reinballern die man zu Uniques machen kann, damit so ein paar zusätzliche Sponsis verbraucht werden, oder man könnte versuchen die Spielerzahlen zu erhöhen indem man freewar irgendwie versucht attraktiver zu machen, oder man könnte halt auch auf die Idee kommen Gold/Items gegen echtes Geld zu verkaufen, also weil man so halt den Spielern, die mehr € ausgeben würden, wenn die Sponsipreise höher wären, die Euros halt aus der Tasche ziehen könnte und trotzdem noch gleich viele Sponsis gekauft/verbraucht werden, wodurch das als "Zusatzeinnahmen" zu betrachten wäre.
Man könnte darauf verzichten Gold/Items cheaten zu müssen (wodurch man auch keine zusätzliche Inflation erzeugen würde) und stattdessen einfach Gold/Items nehmen, die sowieso schon existieren.
Als Admin könnte man relativ einfach herausfinden welche Spieler hunderte/tausende Euros für Freewar ausgeben und an diese Spieler könnte man rein theoretisch auch mit einem Zweitaccount herantreten, wobei man da vermutlich sogar noch mehr dran verdienen könnte, wenn man das nicht alles alleine machen würde und man zum Beispiel ein paar Betrüger losschickt um andere auszunehmen, wo man hier und da auch noch nachhelfen könnte, indem man die Betrüger schützt, Regeln biegt oder gar man sich vielleicht sogar selbst die Hände schmutzig macht.
Der Fall Mizzo/Born2Proll aus Welt 2 könnte auch inszeniert worden sein, also zumindest rein theoretisch/hypothetisch könnte da ein Admin einfach dem Account ein neues Passwort per Datenbank gesetzt haben, wodurch man Zugang zu dem Account bekommen könnte. In der Datenbank sollte irgendwo auch drinstehen welche Items in welchen Clan-Schließfächern gelagert sind, wodurch man nur nach inaktiven Accounts suchen bräuchte um diese dann kurzerhand zu übernehmen und die Items an einen Betrüger weiterzugeben.
In w2 gingen Items im Wert von 20Mio von Mizzo, die aus dem Clan-SF erbeutet wurden, an den Spieler Inspiration, welcher zuvor in Welt 1 gebannt war und scheinbar auch in Welt 3, wo er sogar wegen Gold-Verkauf gebannt worden sein soll laut den Informationen, die mir da zur Verfügung gestellt wurden.
Der Spieler Inspiration hat "0-Toleranz-Auflagen" laut einem der beiden S-Mods in w2 und er darf nicht betrügen, allerdings soll er wohl schon mehrfach in Welt 2 betrogen haben und die Mods scheinen wegzuschauen.
Zufällig ist Neo the Hunter seit einer Weiler 2. S-Mod in w2, welcher auch S-Mod in w1 ist und wo Inspiration im Clan war, zumindest laut Neo's Clan-Profil, wo er selbst der Clan-Leader ist. Ob da ein Zusammenhang besteht, weiß ich nicht, aber aktuell würde ich gar nichts mehr ausschließen, wobei ich auch niemandem ohne konkrete Beweise etwas unterstellen möchte und das hier alles nur Spekulationen sind.
Rechnerisch wären Items/Gold im Wert von 20M jedenfalls in w2 bei aktuellen Sponsipreisen (200k in w2) ca. 1k € Wert, wobei dieselben Items vermutlich in w1 wegen den dort niedrigeren Sponsipreisen (100k in w1) rechnerisch das doppelte Wert wären, man da allerdings auch den Wert vermutlich nicht 1:1 umrechnen kann, da das attraktiv genug sein muss, damit sich da ein gewisses "Risiko" auch lohnt, wobei es im Endeffekt kein Risiko gäbe, wenn das von einem Admin gedeckt wird und man weitermachen kann, solange man die Schnauze hält.
Wer da offenlegen möchte, etwas mit Gold-/Item-Kauf/-Verkauf zu tun zu haben, würde gegen sich selbst einen Banngrund liefern und wenn man sich fragt, wie man Gold-/Item-Verkauf "sauber" abwickeln könnte, dann könnte man zum Beispiel "so tun, als ob man betrogen wird", wo man dann auch nicht mal was zu sagen braucht, weil man halt sagen kann, dass das ja gegen die Regeln wäre (also zu sagen, dass xyz betrügt), wodurch das wie das perfekte Verbrechen scheint, wobei das halt aber auch alles nach wie vor nur Spekulationen sind.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.
Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.
Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.
Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen.
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17
(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21
(1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York